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Die Rechtsstaatsimulation

„Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil fest.“