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Ein rechts­historisches Urteil

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Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier ist sehr zufrieden mit dem Urteilsspruch des Oberlandesgerichts Düsseldorf:
„Erstmals bestätigte damit ein OLG, dass beim Vorliegen der sog. „faktischen Öffentlichkeit“ das „gesprochene Wort“ nicht vertraulich, weil eben öffentlich ist. 
Die Folge wird sein, dass Beamte eben nicht mehr Mobiltelefone von Versammlungsteilnehmern beschlagnahmen dürfen und Maßnahmen zur Beweissicherung grundsätzlich gefilmt werden können.“