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„Einstweilige Anordnung“ beim Amtsgericht Speyer beantragt wegen einer Impfaktion in einem Gymnasium

Schulleiter und Professor hatten zur Impfaktion am kommenden Freitag, 09. Juli, in den Räumlichkeiten des Gymnasiums aufgerufen.
Die Redaktion meldet, „dass beim Amtsgericht Speyer eine „Einstweilige Anordnung im Eilverfahren“ beantragt wurde, dass die Impfaktion unterbunden werden soll, bis eine aussagefähige Studie über die Auswirkungen von evtl. Langzeitfolgen an Kindern vorliegt.“