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Einzelfall­entschei­dung: Verkürzung des Corona-Genesenen­status auf 90 Tage ist verfassungswidrig

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Kommentar von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier:
 
„Das Gericht bemängelt, dass es für die Verkürzung keine „wissenschaftlich fundierte Grundlage“ gäbe. Allein schon die Begründung, dass die Verkürzungen verfassungswidrig ist, ist für ein Verwaltungsgericht relativ unüblich und daher so beachtlich. Hinzukommt aber auch, dass durch den Verweis auf die Internetseite des RKI das Bestimmtheitsgebot nicht erfüllt sei.
 
Leider gilt dieser Beschluss zunächst nur für den Antragsteller und ist noch nicht rechtskräftig.“