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Hamburger Richter biegen Recht in ihrem „woken“ Sinne

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„Zuvor hatte das Amtsgericht Hamburg am Wochenende noch die Entscheidung der Polizei bestätigt, den 19-Jährigen und die 27-Jährige insgesamt zehn Tage bis kommenden Dienstag um Mitternacht in Gewahrsam zu lassen. Nach Ansicht des Landgerichts liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten nicht vor. Die zu verhindernde Tat müsse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar bevorstehen, um eine Ingewahrsamnahme zu rechtfertigen. Dafür reiche nicht aus, dass sich die Betroffenen schon im vergangenen Jahr an ähnlichen Aktionen beteiligt hätten, entschied das Landgericht.“