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Anfang Mai hat ein Berliner Richter Gewahrsam gegen drei KLIMATER­RORISTEN angeordnet

Am 5.5.23  berichtete der „Berliner Tagesspiegel“:

„Seit Beginn der Blockaden im Januar 2022 und bis zum Start der Blockadewochen Mitte April hatte die Polizei für 258 Personen Gewahrsam beantragt, es traf dann 57 Personen.

Laut Gesetz ist ein Gewahrsam in Berlin für maximal 48 Stunden möglich, damit Straftäter nicht gleich wieder Taten begehen. Ein Richter muss entscheiden, die Betroffenen müssen am Tag nach der Festnahme bis 24 Uhr wieder entlassen werden.“ 

„Die Polizei muss nachweisen, dass die Aktivisten am nächsten Tag sehr wahrscheinlich erneut blockieren. Wenn sie ERKLÄREN, dass sie am Folgetag nicht weitermachen, muss der Richter sie entlassen.“