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Asylleis­tungen als „Pull-Faktor“?

„Es gibt allerdings die deutsche Besonderheit, auch ausreisepflichtigen Ausländern weiter Sozialleistungen zu zahlen. Und die Tatsache, dass unsere Grundsicherung im Vergleich vieler Länder, auch Italiens oder Griechenlands, hoch ist“, sagt der Migrationsforscher Daniel Thym WELT AM SONNTAG. Laut Analyse der Wissenschaftlichen Dienste müssen abgelehnte Asylbewerber in Frankreich das Land schnellstens verlassen, Hilfen des Staats werden eingestellt. Das gilt auch für Ungarn oder Schweden. Großbritannien reduziert die Zahlungen, wenn man das Land verlassen muss, in Polen laufen sie bis maximal 30 Tage nach Ablehnung des Asylantrags weiter. In Deutschland gilt ein Recht auf Sozialleistungsbezug „bis zur Ausreise beziehungsweise Rückführung“.