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Unsere Steuergel­der bei der Arbeit

„Der Job ist gut vergütet: Den „geschätzten Gesamtwert“ gibt das Ministerium mit 350.000 Euro an – ohne Mehrwertsteuer! Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ist der Job zunächst befristet, es gibt aber zwei „Verlängerungsoptionen“ über jeweils ein Jahr. Die 350.000 Euro sind für die maximal möglichen vier Jahre veranschlagt.

Vor allem vier Aufgaben soll der neue Fotograf erfüllen: Fotografische Reise- und Terminbegleitung, Bereitstellung der Bilder und Bildbearbeitung, Auftragsfotografie für die Öffentlichkeitsarbeit des BMWK und die Archivierung der übermittelten Fotografien.“