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Corona-Einreise­quarantäne in Bayern war rechts­widrig

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„Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es für einen Ansteckungsverdacht, wie ihn die Verordnung zugrunde legte, regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person gebraucht hätte. Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.“
 
„Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München erklärte, dass die damalige Quarantänepflicht auf EU-Ebene abgestimmt gewesen sei.“