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Versiche­rung lehnt Rechts­schutz ab

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„Alle Versicherungen, die einen ähnlichen Passus in den Vertragsbedingungen haben, sind vermutlich von der Verpflichtung auf Zahlung der Anwaltskosten im Falle von Covid-19-Impfschäden befreit. Somit geschieht nun das, was Kritiker des großen Gen-Experiments seit 2021 vermutet haben: Die Geschädigten stehen völlig alleine da. Vor Gericht können nur jene gehen, die sich das leisten können. Auf der Gegenseite stehen Milliardenkonzerne mit den besten nur denkbaren Anwälten und Beziehungen in die Politik. Dabei darf nicht vergessen werden, dass zwischen der EU und den Impfstoffherstellern vertraglich geregelt wurde, dass die EU alle Kosten möglicher Schadenersatzverfahren bezahlen wird.“