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Heizungs­gesetz im Bundestag beschlossen

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„Der ursprüngliche Regierungsentwurf war im Zuge dieser Debatte durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entschärft worden: Ursprünglich stand im GEG, dass ab 2024 beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Nach der aktuellen Fassung soll das nur noch für Neubauten in Neubaugebieten gelten.

Ansonsten darf die kommunale Wärmeplanung abgewartet werden, für die bis Mitte 2028 alle Städte und Gemeinden ein Konzept vorlegen müssen. Gebiete mit besonders vielen alten Heizungen könnten dann vorranging an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden, da hier Wärmepumpen für einzelne Gebäude nicht die effizienteste Lösung wären."