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Zweckent­fremdete Corona-Gelder

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„Die deutsche Regierung wollte 2021 ungenutzte Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise für spätere Klimaschutzausgaben nutzen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt für nichtig erklärt. Die Richter sprechen von einer Umgehung der Schuldenbremse.“