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Gendern und Rechtschrei­bung

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„In der gemeinsamen Stellungnahme zum Sonderpassus drücken Bredel und Eisenberg ihre Verwunderung darüber aus, dass die Genderzeichen, die bisher vom Rat ausdrücklich vom Gebrauch ausgeschlossen wurden, jetzt unbedingt zum amtlichen Regelwerk gehören sollen. In seiner Empfehlung 2021 hatte der Rat noch über die Genderzeichen geurteilt: „Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten“.“