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Umfang­reicher als bei der Stasi

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„Knabe, der als ausgewiesener Kenner der DDR-Staatssicherheit gilt, vergleicht das Vorgehen im Fall Maaßen mit der Strategie der Einschüchterung in der DDR.

Knabe zu NIUS: „Ich halte eine derart umfangreiche Sammlung legitimer  Äußerungen zur Migrationspolitik der Bundesregierung für ungesetzlich. Die angeführte Begründung ist in keiner Weise überzeugend. Dass in diesem Fall so verfahren wurde, lässt zudem den Verdacht aufkommen, dass es noch zahlreiche andere Dossiers gleicher  Machart gibt. Dass das BfV ,im Wege des Ermessens‘ den erschreckenden Umfang seiner Datensammlung offenlegt, wirkt wie eine Einschüchterungsmaßnahme auch gegenüber anderen Kritikern etwa der Migrationspolitik“.“

Das Maaßen-Dossier: Auf diesen 20 Seiten sammelte der Geheimdienst Informationen über seinen Ex-Chef.