Zum Inhalt springen

Bemerkens­wert

  • von

„Paris, 9. März 2024 – In einer wegweisenden Entscheidung hat der französische Staatsrat entschieden, dass Genehmigungen für Onshore-Windkraftanlagen und Regeln für die Erneuerung von Windparks rechtswidrig sind. Der Entscheidung liegt eine rechtliche Anfechtung durch die Fédération Environnement Durable und 15 Verbände zugrunde.

Umfang des Widerrufs:

Der Staatsrat hob alle Bestimmungen zu den drei aufeinanderfolgenden Versionen des Lärmmessprotokolls auf, die eigentlich die Gesundheit der Anwohner schützen sollten. Die Entscheidung betrifft nicht nur laufende Genehmigungen und Projekte, sondern könnte auch bestehende Windparks in Frage stellen.

Folgen:

  • In Prüfung befindliche oder genehmigte, aber noch nicht realisierte Projekte: Diese Projekte müssen zwingend einer vollständigen Umweltprüfung unterzogen werden.

  • Bestehende Windparks: Alle Windparks, die auf der Grundlage der inzwischen rechtswidrigen Ministerialerlasse errichtet wurden, sollten in ihrem derzeitigen Zustand nicht mehr zum Betrieb zugelassen werden.

    Gründe für die Absage:

  • Fehlende Umweltprüfung: Der Staatsrat stellte fest, dass die Ministererlasse zur Lärmmessung keiner Umweltprüfung unterzogen wurden, was einen Gesetzesverstoß darstellt.

  • Mangelnde Beteiligung der Öffentlichkeit: Der Staatsrat betonte außerdem, dass die Entscheidungen zur Genehmigung des Lärmprotokolls nicht von einer Beteiligung der Öffentlichkeit abhängig seien, was gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz verstoße.“