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Neues „EU-Anti-Geld­wäsche­gesetz“

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„Die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments haben heute mehrheitlich einschneidenden neuen Anti-Geldwäschegesetzenzugestimmt: Anonyme Barzahlungen über 3.000 € werden im geschäftlichen Verkehr verboten. Barzahlungen über 10.000 € werden im geschäftlichen Verkehr sogar komplett verboten. Und anonyme Zahlungen in Kryptowährungen an von Anbietern betriebene Geldbörsen (hosted wallets) werden ohne Schwellenwert schon bei Minimalbeträgen untersagt.“

Der Europaabgeordnete und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) hat dagegen gestimmt.