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Fortbildung für Richter: “Corona-Leugner… Gefahr für Justiz”

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„Jetzt heißt es in der Mitteilung an „Wirtschaft Information Meinung“ WIM:

“Der Begriff der ‘Corona-Leugner’ begegnet der Öffentlichkeit in der multimedialen Berichterstattung nahezu täglich und ist kein bestimmter Rechtsbegriff. Nach hiesiger Wahrnehmung werden als ‘Corona-Leugner’ solche Personen bezeichnet, die die Existenz der Corona-Pandemie grundlegend in Abrede stellen. Mit der Verwendung des Begriffs in unseren Fortbildungen erfolgt auch keine pauschale Wertung. Eine Aufgabe der angebotenen Fortbildung ist es aber, solche Begrifflichkeiten sowie damit zusammenhängende Situationen im Berufsalltag zu beleuchten und dabei auch etwaige Gefahrenpotentiale herauszuarbeiten.”