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Freibrief zur Enteignung jedes Bürgers ab 2024 durch Änderung im Sozialgesetzbuch?

  • von
Burchardt & Böttcher – 2022 – Das Jahr, in dem uns allen ein Licht aufging
 
Sven Böttcher berichtet von einem sensationellen Fund, den er gemacht hat: Er ging davon aus, dass die Regierung doch keine Impfpflicht einführen wird, weil sie dann in der Schadensersatzpflicht wäre. Jetzt hat Herr Lauterbach gesagt, dass die Regierung die Haftung für Impfschäden übernimmt, auch bei Kindern. Das kann er wohl sagen, weil es ENDE 2019 eine GESETZESÄNDERUNG gab. Im Sozialgesetzbuch, Bd. 14, wurde § 145 ergänzt durch den Begriff „soziale Entschädigungen“, die regeln, dass Personen, die durch eine SCHUTZIMPFUNG nach dem INFEKTIONSSCHUTZGESETZ zu Schaden kommen, ab Ende 2023 entschädigt werden durch Gelder aus einer Neuauflage des Lastenausgleichsgesetzes, das von 1945 – 1982 galt.