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Hintergründe zum sofortigen Wahlaus­schluss von Marine Le Pen

Norbert Häring schreibt:
„Der Vorsitzende des Verfassungsrats ist erst seit 8. März ein gewisser Richard Ferrand. Seine Person und die Umstände seiner Ernennung sind ebenso interessant wie anrüchig – und auch ironisch. Denn der enge Vertraute von Präsident Emmanuel Macron kam nur in dieses Amt, weil sich die Abgeordneten von Le Pens Partei Rassemblement National (RN) im Nationalrat am 19. Februar der Stimme enthielten. Dadurch fehlte der Opposition eine Stimme um Macrons Nominierung des langjährigen Spitzenpolitikers seiner Partei La République En Marche (LREM) abzulehnen und Macron damit eine schwere Niederlage zuzufügen.

In der übrigen Opposition wurde damals über eine geheime Absprache von RN mit der Regierung gemutmaßt, dahingehend, dass Le Pen versichert worden sein könnte, sie werde nicht von der Wahl ausgeschlossen. RN erklärte die eigene Stimmenthaltung demgegenüber damit, dass Ferrand der am wenigsten schlimme der zur Auswahl stehenden Kandidaten gewesen sei. Außerdem habe Ferrand erklärt, dass es „keine Regierung der Richter“ geben dürfe.“