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Identi­fizierungs­pflicht: Innen­minister­konferenz will „Login-Falle“

Schon jetzt „müssen betroffene Anbieter bereits strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs unaufgefordert zusammen mit IP-Adressen inklusive Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) melden.“

Deshalb geht es natürlich gegen regierungsmaßnahmenkritische und aufklärerische Beiträge in den neuen Sozialen Medien…