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Keine Masken­pflicht und freiwilliges Testen in den Schulen

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„Freiwilligkeit bei Masken

Demnach soll es wie vor den Ferien keine Maskenpflicht im Unterricht geben. Stattdessen wird Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal empfohlen, „freiwillig zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter“ eine Maske zu tragen. In den Briefen wird aber ausdrücklich betont: „Aus dieser Empfehlung kann keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden.“ Feller verweist darauf, dass es für eine Maskenpflicht keine gesetzliche Grundlage gebe. Mit dem derzeitigen Infektionsschutzgesetz des Bundes sei das nicht möglich.“