„Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könnte eine rechtliche Neuerung in die Wege leiten, die Einzelpersonen den Klageweg über strukturelle Mängel im ÖRR eröffnet, die in einer Nichteinhaltung des Medienstaatsvertrages resultieren. Es steht nichts weniger als die Frage im Raum, ob zwischen Bürger und Anstalt ein Vertrag oder Leistungspflicht-Verhältnis besteht. Dass diese Frage erstmals rechtlich betrachtet wird, ist ein sehr großer Schritt vorwärts – nach den unzähligen Klage-Abweisungen.“