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„Meinungs­freiheit“

„Weil er auf X und Facebook ein Sprechverbot kritisierte, musste ein Mann aus Nordrhein-Westfalen inklusive Anwaltskosten rund 4000 Euro zahlen. Das Vergehen, für das er einen Strafbefehl erhielt: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in zwei Fällen.
 
„Auch in Süddeutschland hatte die Verwendung der Parole rechtliche Konsequenzen für einen Social-Media-User. Hans Dieter Brune aus Oberbayern soll nun sogar ins Gefängnis, weil er die verhängte Strafe nicht zahlen kann.“