„Konkret geht es um den Corona-Versorgungsaufschlag, der laut Bundesrechnungshof „im Zusammenspiel mit den vielen anderen (pandemiebedingten) finanziellen Leistungen für Krankenhäuser“ gezahlt worden sei. Der Versorgungsaufschlag wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie zu mindern und Anreize für die Versorgung von Covid-19-Patienten zu schaffen. „Die dafür benötigten Mittel von 3,1 Milliarden Euro wurden aus dem Gesundheitsfonds vorfinanziert und später vom Bund erstattet“, schreibt der Rechnungshof.“