Sylt-Vorfall
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat die Ermittlungen gegen 3 Personen wegen „Ausländer raus!“ nach 1 Jahr EINGESTELLT, da dieser Gesang NICHT den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, sondern von der MEINUNGSFREIHEIT gedeckt ist. – ANKLAGE wegen Hitler-Gruß!