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Rechts­anwältin Beate Bahner mahnt Gesundheitsamt ab

Die Argumentation von Beate Bahner: Wenn die Gesundheitsämter bei jedem positiven Testergebnis von den Laboren einen Nachweis eines vermehrungsfähigen Virus, wie es im Infektionsschutzgesetz steht, verlangen würden, gäbe es kaum noch Fälle. Wenn es „Inzidenzen“ unter 10 gäbe, entfiele jede Grundlage für die Verhängung von Maßnahmen.