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Regierung verweigert Informa­tionen zu Pipeline-Anschlägen

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„Offenbar gibt es aber auch knapp drei Wochen nach den Explosionen noch keine näheren Erkenntnisse dazu, ja noch nicht einmal Untersuchungen vor Ort. Das teilte das Wirtschaftsministerium der Linke-Abgeordneten auf ihre schriftliche Anfrage mit. Wagenknecht hatte wissen wollen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu diesen Vorfällen inzwischen hat und welche Maßnahmen sie „allein, mit EU, anderen Regierungen und der Nato“ eingeleitet hat, um festzustellen, wer die Beschädigungen verantwortet. Die Antwort lautet: Keine. „Bisher ist es nicht möglich, Untersuchungen vor Ort anzustellen deshalb liegen der Bundesregierung auch keine belastbaren Informationen zu den möglichen Ursachen des Angriffs vor“, schreibt das Ministerium in seiner Antwort, die der Berliner Zeitung vorliegt.“

Die Bundesregierung sei „nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können.“ Grund dafür sei die „Third-Party-Rule“ für die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste. Danach unterliegt der internationale Erkenntnisaustausch besonders strengen Geheimhaltungsauflagen. „Die erbetenen Informationen berühren somit derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.“