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Still und leise wurde StGB § 130 „Volksver­hetzung“ geändert

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„Schritt für Schritt tastete sich die Bundesrepublik an die Abschaffung der Meinungsfreiheit heran. Mit einer kleinen Gesetzesänderung, genauer, mit deren wahrscheinlicher Auslegung, wurde nun die Grenze überschritten, hinter der keine abweichende Meinungsäußerung mehr möglich ist.“            
 
„In der Vergangenheit war der § 130 also, abgesehen vom Unterpunkt der Holocaustleugnung, ein zahnloser Tiger. Nun wurde der Text des Gesetzes geändert und ergänzt. Begründet wird das damit, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, eine europäische Vorgabe aus dem Jahr 2008 (!!!) umzusetzen, die eine stärkere Strafverfolgung insbesondere rassistischer Vergehen verlange.“