„Ab 1. Oktober 2025 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer Revisionsverhandlung darüber entschieden, ob die weitere Erhebung des Gebührenbeitrags für den ÖRR zulässig ist. Es war bereits ein Paukenschlag, dass dieser Termin überhaupt zugelassen wurde, gab es doch offenbar von den Juristen in Leipzig erhebliche Zweifel daran, inwieweit die Sender um ARD und ZDF weiterhin den verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen, wonach “die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden” muss (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juli 2021, AZ.: 1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20).“