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Tod nach Impfung ist für die Ver­sicherung wie Selbstmord

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Auf der spanischen Website heißt es:
„Die Lebensversicherung wird nach dem Tod durch Impfung zurückgezogen, da „freiwillige Impfung mit experimentellem Impfstoff“ als Selbstmord gilt. Der Richter erklärt: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs sind veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, dass er sich ihrer nicht bewusst war, als er sich freiwillig impfen ließ. In Frankreich gibt es kein Gesetz oder Mandat, das ihn zur Impfung verpflichtet. Daher ist sein Tod im Grunde genommen ein Selbstmord“. Das macht die Versicherung doppelt „sicher“, denn auch Selbstmord ist von der Police ausgeschlossen.