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„Unge­impft“ Stern ist keine Volks­­ver­het­zung

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„Der Nutzer habe, so das Gericht, keine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, verharmlost. Der Mann habe das den Juden unter NS-Herrschaft zugefügte Unrecht gerade nicht bagatellisieren wollen, so das AG in seinem Urteil weiter. Mit dem von ihm auf seiner Facebookseite eingestellten Bild wollte er darauf aufmerksam machen, dass er sich als „Ungeimpfter“ genauso ausgegrenzt fühlt wie die jüdische Bevölkerung im Dritten Reich ausgegrenzt wurde.“