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Von wegen „Aufhebung der Maß­nahmen“

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„Jeder Bürgermeister, jeder Vermieter von Konzertsälen und Betreiber von Clubs und sonstigen Lokalitäten, in denen Publikum verkehrt, wenn es denn überhaupt kommt, darf also selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen das Publikum die dargebotene Kunst genießen darf.“