„Das Bundesfinanzministerium hat nämlich schon 2014 ein Gutachten seines wissenschaftlichen Beirats publiziert mit dem klingenden Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“. Dort findet man auf Seite 11 die folgenden Worte: „Zum Januar 2013 wurde das bisherige Gebührenmodell, das die Zahlungsverpflichtungen der Bürger an den Besitz von Empfangsgeräten knüpfte, durch ein Modell der Zwangsabgaben, des sog. Haushaltsbeitrags ersetzt. Dabei ist die Zahlungsverpflichtung von der Verfügbarkeit eines Empfangsgeräts unabhängig und wird am Begriff des „Haushalts“ bzw. der Betriebstätte festgemacht.“