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Urkundenfälschung ja – strafbar nein

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„Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Gründer des Künstlerkollektivs „Zentrum für politische Schönheit“, Philipp Ruch, trotz erfüllten Tatbestands der Urkundenfälschung freigesprochen. Die Richterin sah die umstrittene Aktion mit gefälschten AfD-Briefen als von der Kunstfreiheit gedeckt an.“