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Ausnahms­weise keine Unter­werfung

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„Das Diesterweg-Gymnasium im Berliner Bezirk Mitte darf Schülern das „demonstrative Ausüben von religiösen Riten“ untersagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 15.10.26 entschieden und eine Klage der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ abgewiesen. Der Verein hatte argumentiert, die Klausel in der Schulordnung verstoße gegen das Antidiskriminierungsgesetz.“