Der Verfassungsschutz brandmarkte einen AFD-Abgeordneten als Reichsbürger
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am 22.12.2022, dass die Feststellung zutreffend ist, dass die Formulierung vom Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945 der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht