Soldat muss vorläufig keine 2.250 € Strafe für seine Impfverweigerung zahlen
In der Begründung des Bundeswehr-Richters ist von möglichen Gesundheitsgefahren durch Impfnebenwirkungen und vom Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe die Rede