„Sachsens Regierung ordnete psychiatrische Einweisung für „Quarantäne-Verweigerer“ an. Positiver PCR-Test reichte für Einweisung, Symptome waren nicht erforderlich. Vier dokumentierte Fälle von zwangseingewiesenen „Quarantäne-Verweigerern“ zwischen April 2021 und März 2022. Erlass der Sächsischen Landesregierung vom 8. April 2020 sah 22 Plätze für Corona-Maßnahmengegner in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern vor,“ schreibt „Multipolar“.