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Das Infektions­schutz­gesetz schreibt eine Evaluierung vor

„Den Gerichten folgend hat der Gesetzgeber dies sogar im März 2021 – also vor mehr als einem Jahr – im Infektionsschutzgesetz verankert. Dort heißt es in Paragraph 5, Absatz 9, dass eine Evaluation der Maßnahmen auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse durch unabhängige Sachverständige zu erfolgen habe.“