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Der schwangere Mann

„Radio München“ bringt einen Kommentar von Anke Behrend
„Manche finden es befremdlich, dass mit dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ per Selbstauskunft in Zukunft bereits 14-jährige ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern können sollen. In der Regel, so der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, würden operative Geschlechtsumwandlungen ein Mindestalter von 18 Jahren vorsehen. Hormonbehandlungen zur Vorbereitung werden ab 14 Jahren empfohlen.“