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Die Ab­schreckung erfolgt umgehend

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„Der Richter hatte in einem von ihm verfassten Beschluss (Az.: 9 F 148/21) im Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass alle Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht tragen müssten. Das Urteil war am Wochenende lanciert und massenhaft in „Querdenker“-Kreisen geteilt und als Präzedenzfall begrüßt worden. Das Bildungsministerium geht inzwischen gegen den Beschluss vor. Es hält ihn aus mehreren Gründen für unzulässig. Unter anderem habe der Richter seine Kompetenz überschritten, weil für Entscheidungen zu Hygienekonzepten die Verwaltungsgerichte zuständig seien, argumentierte das Ministerium.

Nach Informationen des MDR liegen dem Verwaltungsgericht Weimar jedoch bereits gleichlautende Klagen vor. Neun Antragsteller hätten auch dort jeweils einen Eilantrag und eine Klage eingereicht.“