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Die Masken­pflicht wird wieder verlängert, wieder ohne Begründung

„Der Berliner Senat hat „die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ bis zum 27. Juli verlängert. Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Kraft.

Eine Begründung dafür wurde nicht geliefert. Das ist erstaunlich, denn bei 34 Grad im Schatten ist die Maske kein Vergnügen und es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Fasern aus dem Material in die Lunge gelangen.“

Wir schickten dazu zehn Fragen an die verantwortliche Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne). Sie beantwortete keine einzige und verwies stattdessen auf das Robert Koch-Institut (RKI) beim Bundesgesundheitsminister.

Das Robert Koch-Institut „empfiehlt weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen in der Öffentlichkeit (…)“. Das RKI empfiehlt aber nicht, aus dieser Empfehlung eine Vorschrift zu machen.

Senatorin Gote tat genau das und kann nicht begründen, warum. Wir fragten, ob ihr Erkenntnisse darüber vorliegen, in welcher Größenordnung die FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beiträgt? Keine Antwort!

Wir wollten wissen, wie lange man eine FFP2-Maske ohne Pause tragen darf und welche Gesundheitsschäden beim Tragen auftreten können? Keine Antwort!“