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Donner­wetter! Urteil des OVG NRW: PCR-Tests können keine Infektiösität nachweisen

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In ihrer Anhörungsrüge stellt die Rechtsanwältin Jessica Hamed fest:

„ Die weitere Annahme des Senats, dass die Entwicklung der positiven Testungen trotz der von ihm auch erkannten eingeschränkten Aussagekraft eines positiven PCR-Tests, gleichwohl einen „belastbare[n] Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben“, ist wissenschaftlich und denkgesetzlich nicht nachvollziehbar.
Um es auf den Punkt zu bringen: Aus einer falschen Datengrundlage können keine richtigen Schlüsse gezogen werden.“[…]
Nach alledem sind die Ausführungen des Senats ersichtlich in sich widersprüchlich und denkgesetzlich fehlerhaft, da der Senat, anders als das portugiesische Gericht, lediglich den halben Schluss aus der – richtigen – Feststellung, dass ein positiver PCR-Test keine Infektiösität belegt, gezogen hat.
Das Voranstehende konsequent zu Ende gedacht, bedeutet, dass wenn bei keinem positiven Fall klar ist, ob er infektiös ist, dies auch für die Fallgesamtheit gelten muss.[…]
Die aktuelle Anknüpfung an die Anzahl der positiven Tests ist vielmehr unwissenschaftlich und damit willkürlich.

Hier das Urteil des Oberwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen