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Eine Verwaltung darf keine eigene Politik betreiben

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„Die Stadt Köln hat die Abschiebung von 500 ausreisepflichtigen Personen aktiv verhindert. Wenn rechtskräftige Entscheidungen je nach Kommune unterschiedlich umgesetzt werden, geht es längst nicht mehr nur um Migration“, schreibt der „Cicero“.

„Der Bürger fragt sich nämlich sonst zu Recht, wozu jahrelange Verwaltungsverfahren, Gerichtsentscheidungen und rechtskräftige Bescheide denn überhaupt führen, wenn sie am Ende folgenlos bleiben. Die Frage tangiert demnach nicht nur das Ringen um den Umgang mit Migration, sondern mindestens genauso sehr die grundsätzliche Frage ob der Funktionalität unseres Staates.

Denn: Verwaltung darf keine eigene Politik betreiben. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet die Mitarbeitenden in den Verwaltungsbehörden an Recht und Gesetz. Eine eigene politische Agenda zu verfolgen und gesetzliche Folgen nicht umzusetzen, gehört nicht zu ihren Aufgaben.“