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Die EU will uns Insekten­pulver nicht nur in Mehrkorn­brötchen mischen

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Hier die Quelle – Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023
 
Folgende Produkte „für die allgemeine Bevölkerung“ können demnächst mit beigemengten Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:
– Mehrkornbrot
– Mehrkornbrötchen
– Cracker und Brotstangen
– Getreideriegel
– Trockene Vormischungen für Backwaren
– Kekse
– trockene gefüllte und ungefüllte Teigwarenerzeugnisse
– Soßen
– verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
– Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
– Pizza
– Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkepulver
– Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
– Suppen und Suppenkonzentrate, Suppenpulver
– Snacks auf Maismehlbasis
– Bierähnliche Getränke
– Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten
– Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen