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Ein Sonder­tribunal

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„Eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt als wenig aussichtsreich: Dort haben die westlichen Mächte, um nicht selbst verurteilt zu werden, die formalen Voraussetzungen für die Aburteilung eines Angriffskrieges, wie es in Berichten heißt, allzu „eng formuliert“. Tatsächlich ist eine Verurteilung von Russlands Überfall auf die Ukraine unter den Bedingungen des – für sämtliche Staaten gleichermaßen geltenden – internationalen Rechts im Prinzip undenkbar, solange westliche Angriffskriege straflos bleiben. Letzteres gilt insbesondere für die Kriege gegen Jugoslawien (1999), den Irak (2003) und Libyen (2011).“

„Außenministerin Baerbock fordert ein Tribunal gegen Russland. Das Verfahren, das sie vorschlägt, macht deutlich: Es geht ihr nicht um Recht und Gerechtigkeit, sondern um Rache und die Institutionalisierung einer Weltordnung, die ausschließlich westlichen Machtinteressen dient.“