Zum Inhalt springen

Ab 1. Februar 2023

  • von

„Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April. Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar.