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Jeder Totali­tarismus würgt zuerst die Meinungs­freiheit ab

„Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz ist die elementare Lebensgrundlage einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung. Denn auf ihr entfaltet sich der Austausch der politischen Gestaltungs-Ideen der freien Bürger, die Suche nach der Wahrheit und der besten Wege ihrer Realisierung. Wer die Meinungsfreiheit bekämpft, einschränkt und schließlich zugunsten einer Einheitsgesinnung beseitigen will, ist daher ein Verfassungs- und Demokratiefeind, der im Sinn hat, einen totalitären Staat zu etablieren. Wenn eine Innenministerin dies offen unternimmt, ist für das Volk freier Bürger die höchste Alarmstufe eingetreten.“