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Bargeld­klage

  • von
Dr. Norbert Häring schreibt:
 
„Ein glasklarer Gesetzeswortlaut
Zwischen der Möglichkeit einer solchen geldpolitischen Dystopie und der deutschen wie auch der europäischen Realität standen im Jahre 2015 noch zwei rechtliche Hürden. Das deutsche Bundesbankgesetz bestimmt seit 1956, dass Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind. Und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt, Euro-Banknoten seien die einzigen Banknoten, die im Euroraum als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Solche Formulierungen erfreuen Juristenherzen bei ihrer Arbeit, weil sie in begrifflich unzweideutiger Klarheit daherkommen.“