„Denn nicht der Mitarbeiter holt sich das Geld vom Staat zurück, sondern der Arbeitgeber – der zuvor in Vorleistung gehen muss. Um noch Anträge stellen zu können, müssten Chefs allerdings den Impfstatus der Mitarbeiter abfragen. Die Konsequenz: weitere Spaltung.“
„Weil die Antragstellung für Unternehmen so aufwendig ist, könnten sie den Verdienstausfall ihrer betroffenen Mitarbeiter in Quarantäne einfach auf die eigene Rechnung nehmen, ehe sie Geld für zusätzliches Personal und teure Steuerberater ausgeben. Ob geimpft oder nicht – das dürfte bei vielen Chefs dann auch keinen Unterschied machen.“